Das System der FIFA-Abrechnungsstelle ermittelt die Auslöser für die Ausbildungsentschädigung anhand der Informationen, die von den jeweiligen Mitgliedsverbänden und den ihnen angeschlossenen Vereinen im Zusammenhang mit internationalen Transfers, nationalen Transfers (sofern zutreffend) und Erstregistrierungen als Berufsspieler übermittelt werden. Die Implementierung und Integration nationaler elektronischer Systeme ist daher für diesen Zweck unerlässlich.
Gemäss dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) sowie den FIFA-Zirkularen Nr. 1654 (26. November 2018) und Nr. 1679 (1. Juli 2019) müssen die FIFA-Mitgliedsverbände nationale elektronische Transfer- und Registrierungssysteme betreiben und mit dem TMS, dem FIFA-Connect-ID-Dienst und der FIFA-Connect-Schnittstelle verknüpfen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2020.
Damit die FIFA Informationen abrufen und den Anlass für eine Ausbildungsvergütung erkennen kann, muss jeder Mitgliedsverband:
dafür sorgen, dass das ITMS für alle internationalen Transfers genutzt wird,
ein elektronisches Spielerregistrierungssystem einführen (entweder ein eigenes System, ein System einer Drittpartei oder die FIFA-Connect-Plattform),
ein nationales elektronisches Transfersystem einführen (entweder ein eigenes System, ein System einer Drittpartei oder das FIFA-DTMS),
diese elektronischen Systeme mit der FIFA-Connect-ID verknüpfen. Diese FIFA-Lösung verfügt über zwei Hauptfunktionen: i) Zuweisung weltweit einmaliger Kennungen (FIFA-ID) an Spieler, Vereine und Verbände über den FIFA-Connect-ID-Dienst und ii) einfacher und sicherer Datenaustausch zwischen Mitgliedsverbänden sowie mit der FIFA über die FIFA-Connect-Schnittstelle,
dafür sorgen, dass verlässliche und vollständige Spielerregistrierungs- und Transferdaten in diesen Systemen enthalten sind, damit die FIFA einen elektronischen Spielerpass (EPP) erstellen kann, in dem die Registrierungschronik des Spielers ab dessen 12. Geburtstag vermerkt ist.